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Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

NS
Autor: Dr. Nicole Strauch
Fachliche Prüfung: Jutta Reibl
Veröffentlicht am 2. Mai 2023
Lesedauer ca.

Nach dem Lesen des Artikels weißt Du:

  • wer Dich über finanzielle Unterstützung berät
  • wie Dich Deine Krankenkasse unterstützen kann
  • wie Du Hilfe bekommst, wenn Du Pflege brauchst
  • wer die Kosten einer Reha übernimmt
  • wie Dich Lohnfortzahlung, Krankengeld und Erwerbsminderungsrente unterstützen können

Deine Krebserkrankung ist ein großer Einschnitt in Deinem Leben und vermutlich wirst Du vor eine Vielzahl von Entscheidungen gestellt. Aber Du bist nicht allein! Es gibt spezielle Unterstützungsangebote und Institutionen, die Dir helfen können.

Wo kannst Du Dich informieren?

Sozialdienste sind ein guter Ansprechpartner, da sie oft sehr umfassend betreuen. Du findest sie zum Beispiel bei Deiner Krankenkasse, Deiner Klinik / Reha-Klinik oder bei der Krebsberatungsstelle. Hier hilft man Dir, Anträge zu stellen. Die Sozialdienste erklären Dir, welche Ansprüche Du hast, welche Anträge Du stellen musst, wo Du die Anträge findest und welche Behörde oder öffentliche Stelle für Deine Fragen zuständig ist.

Krebsberatungsstellen in Deiner Umgebung halten häufig einen ähnlichen Service vor und können Dich zu Deinen Fragen beraten.

Und es gibt auch Onkologische Praxen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die soziale Unterstützung der zu behandelnden Personen verantwortlich sind und eine Anlaufstelle für Dich sein können. Frag am besten bei Deinem Behandlungsteam nach, wenn Du Hilfe brauchst.

Wie kann Dich Deine Krankenkasse unterstützen?

Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Deiner Krankenkasse kannst Du Fragen zu finanziellen und medizinischen Leistungen klären.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Reihe von Kosten rund um Deine Behandlung.

Im Folgenden sind nur einige beispielhaft benannt:

  • medizinische Behandlung
  • Psychotherapie, wenn diese von einem approbierten Psychologen (Psychotherapeut) durchgeführt wird
  • alle Krankenhausbehandlungen
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • häusliche Krankenpflege – es sei denn, eine im Haushalt lebende Person kann Dich im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Übernahme von Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind
  • Krankengeld (in der Regel ab der 7. Woche Deiner Krankschreibung für maximal 1,5 Jahre)
  • Fahrtkosten zu Behandlungen, wie einer onkologischen Chemo- und Strahlentherapie (diese müssen aber vorher von der Kasse genehmigt werden)

Weiterhin kann es sein, dass Du nach § 38 Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) Anspruch auf eine Haushaltshilfe hast, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Deiner Krankenhausbehandlung nicht möglich ist und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind in Deinem Haushalt lebt.

Dies greift nicht, wenn eine mit Dir im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Nach § 38 II SGB V kann Deine Kasse aber regeln, dass Du auch in anderen Fällen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben kannst.

Was übernimmt die Pflegeversicherung?

Sobald die Pflegebedürftigkeit im Sinne des 11. Sozialgesetzbuchs (SGB XI) zum Beispiel durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt wurde und Du entweder zu Hause oder stationär gepflegt wirst, übernimmt Deine Pflegeversicherung die Kosten. Hierzu muss allerdings ein Antrag gestellt werden.

Die Höhe der Leistungen, die Dir dann zustehen können, richtet sich nach der Pflegestufe, die vom Medizinischen Dienst (MD) festgelegt wird.

Anschließend stehen Dir dann möglicherweise folgende Hilfen zu:

  • Geldleistungen (Du und Deine pflegenden Angehörigen bekommen Geld)
  • Sachleistungen (der organisierte Pflegedienst wird mit dem Geld bezahlt)
  • Kombinationsleistung aus Geld- und Sachleistungen
  • Verhinderungspflege (Geldleistung dafür, falls Deine pflegenden Angehörigen verhindert sind)
  • Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, hier gibt es meist durch Deine Krankenkasse Zuschüsse
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr
  • Vollstationäre Pflege (wenn häusliche Pflege oder teilstationäre Pflege nicht in Betracht kommen)

Es ist immer das erklärte Ziel Deines Behandlungsteams, eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Deshalb sind Prävention, Krankenbehandlung und medizinische Rehabilitation wichtige Pfeiler in Deiner Behandlung, die Du nach Deinen Bedürfnissen ausschöpfen solltest.

Stationär oder ambulant?

Rehabilitationsbehandlungen können sowohl stationär (in einer Reha-Klinik) oder ambulant (in einem Reha-Zentrum vor Ort, einer Reha-Praxis, einer Reha-Klinik mit ambulantem Angebot) durchgeführt werden.

Für welche Art Du Dich entscheidest, solltest Du von Deinen Erwartungen und Vorlieben abhängig machen und mit Deinem Behandlungsteam besprechen. So kann es für Dich vielleicht besser sein, eine stationäre Reha zu machen. Dort hast Du ein umfassendes Programm und musst Dich nicht um Deinen Haushalt oder andere Dinge des täglichen Lebens kümmern. Für manche Patientinnen und Patienten ist so ein Aufenthalt wie eine Art Urlaub.

Es kann aber auch sein, dass Du nicht so weit von zu Hause weg sein willst und Dich in Deinem Umfeld wohlfühlst. Dann kann es besser für Dich sein, ein ambulantes Reha-Angebot anzunehmen, bei dem Du zwar Fahrten von zu Hause zur Therapie in Kauf nehmen musst, Du aber in Deinem eigenen Bett schlafen kannst.

Wer zahlt Deine Reha-Behandlung?

Wer Deine Behandlungen und den Aufenthalt bezahlt, ist davon abhängig, in welche Kategorie Deine Therapien fallen:

  • Leistungen zur medizinischen/onkologischen Rehabilitation werden von der gesetzlichen Krankenkasse oder von der Deutschen Rentenversicherung übernommen.
  • Für die berufliche Rehabilitation und für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
  • Beamte und die meisten Selbstständigen müssen sich hingegen an ihre private Krankenversicherung wenden.

Bekommst Du Lohnfortzahlung?

Wenn Du zu Beginn Deiner Erkrankung und Deiner Behandlungen angestellt berufstätig warst, erhältst Du in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber. Diese beläuft sich auf 100 % Deines üblichen Gehalts. Zum fortzuzahlenden Entgelt gehören auch vom Arbeitgeber gewährte vermögenswirksame Leistungen.

In Tarifverträgen wird häufig als Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung der Durchschnittsverdienst festgelegt. Hierzu kann Dir der Betriebsrat weitere Informationen geben.

Nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung kannst Du Leistungen von der Krankenkasse in Form von Krankengeld erhalten. Dein Arbeitgeber teilt der Krankenkasse mit, wann die Entgeltfortzahlung endet und wie hoch Dein Gehalt war. Du erhältst anschließend einen Brief der Krankenkasse. Darin wirst Du über die Zahlung des Krankengeldes informiert und Du erhältst die Unterlagen zur Beantragung des Krankengeldes. Voraussetzung hierfür ist, dass Du weiterhin durch Deine Ärztin / Deinen Arzt arbeitsunfähig geschrieben bist.

Wenn Du privat versichert bist, kannst Du Verdienstausfälle eventuell über eine entsprechende Krankentagegeldversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abfangen.

Erwerbsminderungsrente

Bei manchen Diagnosen oder Behandlungsverläufen kannst Du eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Um dies zu klären, solltest Du Kontakt mit dem Sozialdienst aufnehmen, zum Beispiel in der Klinik, bei einer Krebsberatungsstelle oder öffentlichen Trägern.

Wenn Du zum Zeitpunkt der Erkrankung in keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hast (Minijob, Arbeitslosigkeit), kannst Du eventuell finanzielle Hilfen über die Arbeitsagentur oder das Sozialamt beziehen.

Tipps der Mika-Redaktion

  • Hier kannst Du Dich bei Krebsberatungsstellen in Deinem Umkreis informieren.
  • Hier findest Du Beratungsstellen zum Thema Rehabilitation in Deiner Nähe.
  • Hier findest Du Formulare der Rentenversicherung, um Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Hier findest Du Informationen speziell zur Reha bei einer Krebserkrankung.

Quellen

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