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Sollte ich ein Testament besitzen?

Sollte ich ein Testament besitzen?

NS
Autor: Dr. Nicole Strauch
Fachliche Prüfung: Jutta Reibl
Veröffentlicht am 26. März 2018
Lesedauer ca.

Nach dem Lesen dieses Artikels weißt Du:

  • warum es für Dich sinnvoll ist, ein Testament zu verfassen
  • was Du beim Verfassen eines Testaments beachten solltest
  • wer Dich bei dem Verfassen eines Testaments unterstützen kann

Dein Fokus während Deiner Therapien sollte immer Deine Genesung sein. Positives Denken und Hoffnung sind wichtige Kraftquellen für Dich.

Trotzdem kann es sein, dass Du gerade in dieser Zeit Vorkehrungen für die Zukunft treffen möchtest. Mit einem Testament oder der Erbvertrag kannst Du Fakten schaffen. Dort kannst Du festlegen, wem Du etwas hinterlassen möchtest. Auch wenn dieser Zeitpunkt vielleicht erst in vielen Jahren ist. Sicher ist es nie zu früh, sich darüber Gedanken zu machen.

Was geschieht, wenn Du kein Testament schreibst?

Es gibt natürlich keine Pflicht für Dich, ein Testament zu verfassen. Aber es ist Deine Möglichkeit zu entscheiden, wer Deiner Angehörigen oder Freunde Dinge, die Dir wichtig sind, erben soll.

Wenn Du Dich entscheidest, es nicht zu schreiben, wollen wir Dir hier kurz erklären, wie die gesetzliche Regelung in diesem Fall aussieht:

  • In diesem Fall tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein.
  • Das bedeutet, dass Dein Vermögen und Dein Besitz unter Deinen Verwandten verteilt wird.
  • An erster Stelle erben immer der Ehegatte/eingetragener Lebenspartner, Deine Kinder und Deine Enkel (Verwandte 1. Ordnung).
  • Nur wenn es keine der oben genannten Personen in Deinem Umfeld gibt, werden Deine Eltern, Deine Geschwister und Deine Nichten und Neffen bedacht (Verwandte 2. Ordnung).
  • Wenn Du verheiratet warst, Kinder und Enkel hattest und diese bereits verstorben sind, erben deren Nachkommen den entsprechenden Erbteil.

Dies ist die gesetzliche Regelung für den Fall, dass Du Deine Wünsche nicht schriftlich niedergelegt hast.

Warum ist ein Testament sinnvoll?

Wenn die oben beschriebenen gesetzlichen Regelungen nicht Deinen Wünschen entsprechen, solltest Du aufschreiben, welche Vorstellungen Du hast.

Es kann zum Beispiel sein, dass Du möchtest, dass eine bestimmte Person alles erbt, oder dass Du bestimmte Personen ausschließen möchtest, die das Gesetz als Erben vorgesehen hat. Du kannst aber auch Personen einschließen, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wären, wie zum Beispiel Freunde, Organisationen oder religiöse Gemeinschaften.

Das Testament ist rechtlich bindend und es dürfen nur Menschen erben, die dort explizit aufgeführt sind.

Was ist ein Pflichtteil?

Die oben beschriebenen Erben 1. Ordnung (geehelichte Person, Kinder, Enkel) erben auf jeden Fall immer einen Teil Deiner Hinterlassenschaft – auch, wenn Du sie nicht im Testament erwähnt hast oder ausgeschlossen hast (Enterbung).

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist immer eine Geldzahlung (und nie ein Gegenstand) und beträgt genau die Hälfte des Betrages, der dieser Person ohne Testament zugestanden hätte.

Was muss ich beachten?

Ein Testament muss immer schriftlich verfasst werden, ein Datum enthalten und unbedingt von Dir unterschrieben sein.

Man unterscheidet drei verschiedene Arten:

  • Alleiniges, privates Testament: Dein privates Testament muss unbedingt eigenhändig von Dir mit der Hand geschrieben werden. Keine Zeile des Dokuments darf dabei mit dem Computer geschrieben sein. Dieses Schriftstück kannst Du jederzeit ändern oder widerrufen. Denk aber bitte daran, dass Du es mit der Hand schreiben musst und am besten so genau und persönlich wie möglich verfasst. So kann es für alle Beteiligten leichter sein, Deinen tatsächlichen Willen zu verstehen und alles in Deinem Sinn umzusetzen.
  • Gemeinschaftliches Testament: Du kannst ein Testament auch als gemeinschaftliches Testament zusammen mit Deinem Ehemann/Deiner Ehefrau verfassen. Dann genügt es, wenn einer von Euch beiden das Dokument handschriftlich verfasst. Die andere Person muss das Testament in diesem Fall lediglich eigenhändig mit Unterschrift und Datum versehen. Wenn Du hier etwas ändern oder widerrufen möchtest, geht dies nur in Abstimmung mit dem Partner/der Partnerin. Die möglichen Änderungen müssen auch hier wieder von beiden mit einer Unterschrift versehen werden.
  • Notarielles Testament: Es kann ratsam sein, ein Testament zu erstellen, das von einem Notar  beurkundet wird. Solch ein Fall könnte beispielsweise die Vererbung von Immobilien oder Grundstücken sein bzw. die eines Unternehmens oder Vermögens. Auch wenn Du  Bedenken hast, dass Deine Familie an der Gültigkeit Deines Willens zweifelt, kann ein Notarielles Testament hilfreich sein.

Das notarielle Testament muss nicht handschriftlich verfasst werden. Hier genügt Deine eigenhändige Unterschrift. Auch dies kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Bedenke nur, dass damit immer Kosten für die Arbeit des Notars verbunden sind.

Unterstützung beim Verfassen von Testamenten bieten häufig Beratungsstellen, Notare, Anwälte und karitative Einrichtungen. Wichtig: Nicht jede Beratung ist kostenlos.

Zusammengefasst:

Mit einem Testament oder der Erbvertrag kannst Du Fakten schaffen. Dort kannst Du festlegen, wem Du etwas hinterlassen willst.

Das kannst Du tun:

Lass Dich hinsichtlich des Verfassens eines Testaments von Beratungsstellen, Notaren, Anwälten oder karitativen Einrichtungen beraten.

Tipps der Mika-Redaktion:

Möglich anfallende Kosten:

Weitere Informationen zu möglich anfallenden Kosten bei Notaren findest Du hier: www.testamentsregister.de

Notar in der Nähe finden: 

Unter diesem Link findest Du Notaren in Deiner Nähe: www.notar.de

Quellen

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