Beitrag
Reha – Wie geht es nach der Krebsbehandlung weiter?

Reha – Wie geht es nach der Krebsbehandlung weiter?

NZ
Autor: Nicole Ziese
Fachliche Prüfung: Jutta Reibl
Veröffentlicht am 2. Mai 2023
Lesedauer ca.

Nach dem Lesen des Artikels weißt Du:

  • welche verschiedenen Reha-Maßnahmen möglich sind
  • wer die Kosten für Deine Reha-Maßnahmen trägt
  • wie Du einen Reha-Antrag stellst
  • ob eher eine stationäre oder ambulante Reha für Dich infrage kommt

Wenn die erste Phase Deiner Krebsbehandlung beinahe abgeschlossen ist, wird es Zeit, sich über eine Reha Gedanken zu machen. Denn an die Krebstherapie im engeren Sinne (Operation, Bestrahlung, Immuntherapie und Chemotherapie) schließt sich die Nachsorge an, die mehrere Stadien umfasst. Die erste Stufe nach der Krebstherapie ist in der Regel die Rehabilitation, kurz „Reha“.

Was passiert im Rahmen einer Reha?

Eine Rehabilitationsmaßnahme dient dazu, dass Du die Folgen der Krebserkrankung weiter reduzieren kannst. Deshalb ist die Reha stets auf Dich individuell zugeschnitten. Berücksichtigt werden vor allem folgende Aspekte:

  • Art und Schweregrad der Erkrankung
  • Dein persönlicher Gesundheitszustand
  • Soziale Situation
  • persönliche Zielsetzungen für die Zeit nach Abschluss der Behandlung

Wer trägt die Kosten?

Wer die Kosten für die Reha-Maßnahme trägt, hängt von Deiner individuellen Situation ab. Grundsätzlich gelten folgende Regeln:

  • Gesetzlich Versicherte: gesetzliche Rentenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung
  • Privat Versicherte: Private Krankenversicherung (abhängig von den Versicherungsbedingungen)
  • Beamte, Soldatinnen und Soldaten und andere beihilfeberechtigte Berufsgruppen: Bund und Länder
  • Ausnahmefall: Beschäftigte, wenn Tumorerkrankung als beruflich bedingt anerkannt wurde (gesetzliche Unfallversicherung)

Du selbst musst einen Eigenanteil bezahlen. Dieser beträgt bei der Rentenversicherung für eine stationäre Reha maximal 10 Euro pro Kalendertag für längstens 42 Tage pro Kalenderjahr, bei einer Reha, die direkt auf einen Krankenhausaufenthalt folgt, für längstens 14 Tage.

Bei einer ambulanten Reha muss keine Zuzahlung geleistet werden, wenn die Rentenversicherung die Leistung zahlt. Bei der gesetzlichen Krankenkasse beträgt die Zuzahlung 10 Euro pro Kalendertag, sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Reha, für längstens 28 Tage. Wenn Du vorher bereits im Krankenhaus warst und Du dort Zuzahlungen geleistet hast, wird dieser Zeitraum angerechnet.

Es besteht auch die Möglichkeit einer vollständigen Befreiung von der Zuzahlungspflicht, wenn Du Deine persönliche jährliche Zumutbarkeitsgrenze erreicht hast. Auch wenn Dein monatliches Nettoeinkommen unter 1317 Euro liegt, kannst Du für eine Reha eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht beantragen.

Bist Du unter 18 Jahren, brauchst Du generell keine Zuzahlungen zu leisten.

Hast Du Anspruch auf eine Reha?

Grundsätzlich haben fast alle Menschen mit oder nach der Krebserkrankung einen Anspruch auf eine Reha-Maßnahme. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im fünften und neunten Sozialgesetzbuch geregelt. Zudem hängt Dein Anspruch von den folgenden medizinischen Voraussetzungen ab, die erfüllt sein müssen:

  • Vorliegen einer entsprechenden Diagnose
  • Abschluss der Erstbehandlung/Akutbehandlung, also der Krebsbehandlung im engeren Sinne
  • Es muss davon auszugehen sein, dass Deine Beschwerden infolge der Krebserkrankung therapierbar oder positiv zu beeinflussen sind.
  • Du musst ausreichend belastbar sein, um den Maßnahmen der Reha gewachsen zu sein.

Musst Du eine Reha machen?

Grundsätzlich gilt, wie bei jeder Behandlung, dass eine Reha freiwillig ist. Du entscheidest, ob Du eine Reha-Maßnahme machen möchtest.

Wenn Du seit längerer Zeit aufgrund Deiner Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben bist, kann es sein, dass Du von der Krankenkasse aufgefordert wirst, einen Reha-Antrag zu stellen. Die Krankenkasse möchte in diesem Fall wissen, ob Deine Arbeitsfähigkeit gefährdet ist. Dies soll in der Rehamaßnahme überprüft werden.

In Deutschland gibt es den Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet: Bevor ein Mensch als erwerbsgemindert eingestuft wird, muss überprüft werden, ob eine Reha-Maßnahme die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen kann.

Lehnst Du nach einer Aufforderung die Reha ab, so kann die Zahlung Deines Krankengeldes eingestellt werden. Auch kann die Aufforderung zur Reha in einen Rentenantrag (ohne Überprüfung) umgewandelt werden.

Wenn Du darüber nachdenkst, die Aufforderung zur Reha abzulehnen, lasse Dich vorher unbedingt umfassend beraten.

Was ist das Ziel der Reha?

Die Folgen Deiner Krebserkrankung sowie der Nebenwirkungen der Behandlung sollen so weit wie möglich reduziert werden. Was das konkret bedeutet, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Grundsätzlich geht es aber darum, dass Du wieder in Dein altes Leben zurückkehren kannst. Du sollst, wenn möglich, selbstständig in Deiner eigenen Wohnung leben, den Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen und in Deinen Beruf zurückkehren können. Deshalb umfasst die Reha mehrere Bausteine:

Elemente der medizinischen Rehabilitation

  • Physiotherapie
  • Bewegungstherapie
  • Ernährungsberatung
  • Psychoonkologische Betreuung

Elemente der sozialen und beruflichen Rehabilitation

  • Gibt es Einschränkung im Alltag durch die Krebserkrankung? Können sie behoben werden?
  • Eine dauerhafte Behinderung oder Pflegebedürftigkeit soll verhindert werden
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen in den Beruf durch stufenweise Anhebung der Arbeitszeit können besprochen und geplant werden
  • Falls erforderlich: Anerkennung einer Schwerbehinderung

Ambulant oder stationär?

Grundsätzlich ist beides möglich. Bei einer stationären Reha wirst Du in einer Rehaklinik untergebracht und bleibst dort für die Zeit der Reha. Wenn Du auf Unterstützung angewiesen bist und der Alltag Dich belastet, kann eine stationäre Reha entlastend für Dich sein.

Eine ambulante Reha findet in einer Tagesklinik statt, die Du am Abend wieder verlässt. Auch die Wochenenden verbringst Du in der Regel zu Hause. So ist eine engere Verzahnung von Alltag und Reha möglich.

Es gilt jedoch der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das bedeutet, dass eine stationäre Reha nur bewilligt wird, wenn eine ambulante Reha nicht ausreichend ist, um den Behandlungserfolg zu erreichen. Daher solltest Du die medizinische Notwendigkeit für eine stationäre Reha am besten mit dem behandelnden ärztlichen Personal besprechen. Dieses kann dann auch eine medizinische Begründung für die Antragstellung schreiben.

Dauer und finanzielle Fragen

Ganz gleich, ob ambulant oder stationär: In der Regel dauert eine Reha drei Wochen. Die Dauer kann sowohl verkürzt als auch verlängert werden. Dies richtet sich einerseits nach den konkreten Zielen, die mit der Reha verfolgt werden und andererseits nach Deinen Wünschen.

Während der Reha haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Warst Du aufgrund Deiner Erkrankung schon vorher krankgeschrieben, so werden die Tage zusammengerechnet. Dadurch kann der Anspruch verkürzt werden oder entfallen. In diesem Fall kannst Du bei Deinem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Übergangsgeld stellen.

Wer stellt den Antrag?

Grundsätzlich kannst Du den Reha-Antrag selbst stellen. Dann musst Du wie folgt vorgehen:

  • Antragsformular bei Deinem Reha-Träger herunterladen und ausfüllen
  • begutachteten Befundbericht und Arztbrief beifügen
  • Beurteilung abwarten, gegebenenfalls Widerspruch einlegen

In der Regel übernimmt jedoch der Sozialdienst Deiner Klinik die Antragsstellung für Dich. Im Rahmen des Antragsverfahrens kannst Du Wünsche äußern. Du kannst sowohl eine spezielle Klinik als Wunsch angeben oder eine bestimmte Region, allerdings können erfahrungsgemäß nicht alle Wünsche berücksichtigt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Reha-Antrags?

Wenn Du im Anschluss an die Krebsbehandlung mit Klinikaufenthalt eine Reha machst, handelt es sich um eine sogenannte Anschlussheilbehandlung. Diese soll sich direkt an den Klinikaufenthalt anschließen, spätestens jedoch 2 bis spätestens 6 Wochen danach beginnen.

Nach Eingang Deines Reha-Antrags muss der Reha-Träger zeitnah eine Entscheidung treffen. Das bedeutet: Wenn der Reha-Träger zuständig ist und Deine Unterlagen vollständig sind, erhältst Du in der Regel innerhalb von drei Wochen eine Genehmigung oder eine Absage. Die Frist von drei Wochen gilt jedoch nur, wenn kein Gutachten eingeholt werden muss. Ansonsten muss die Entscheidung zwei Wochen nach Eingang des Gutachtens getroffen werden (§ 14 SGB IX).

Sofern der Antrag an einen nicht zuständigen Träger geschickt wurde, hat dieser zwei Wochen Zeit, die Zuständigkeit zu prüfen und den Antrag bei Unzuständigkeit unverzüglich weiterzuleiten.

Unterstützung bei der Antragstellung

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Dich beraten und unterstützen können:

  • Kliniksozialdienst
  • regionale Krebsberatungsstellen
  • das Behandlungsteam

Falls Dein Antrag auf Reha abgelehnt wird, hast Du eine Frist von einem Monat um Widerspruch einzulegen. Lass Dich nicht entmutigen, wenn Dein Antrag abgelehnt wird. Rund ein Fünftel der Reha-Anträge wird laut einer aktuellen Studie zunächst abgelehnt. Allerdings wird rund der Hälfte der Widersprüche stattgegeben. Wichtig ist, dass der Widerspruch begründet wird. Dabei kann das behandelnde ärztliche Personal unterstützen und eine medizinische Begründung schreiben, die dem Widerspruch beigelegt wird.

Nach der Reha

Wie es nach der Reha für Dich weitergeht, hängt davon ab, wie sich Dein Zustand während der Reha verändert hat. Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Verlängerung der Reha (gegebenenfalls schließt sich an eine stationäre Reha eine ambulante Reha an)
  • Rückkehr in das häusliche Umfeld
  • Reha-Nachsorge vor Ort
  • Wiedereingliederung in das Berufsleben
  • Frühverrentung/Erwerbsminderung, falls ein Wiedereinstieg in das Berufsleben nicht möglich ist
  • Verlegung in ein Pflegeheim oder eine Behindertenwohneinrichtung

Zusammengefasst

Nach der Krebsbehandlung sind grundsätzlich verschiedene Reha-Maßnahmen für Dich möglich. Die Voraussetzung dafür ist, dass Du einen Reha-Antrag stellst. Für die Antragstellung erhältst Du Unterstützung vom Kliniksozialdienst, regionalen Krebsberatungsstellen sowie Deinem Behandlungsteam.

Das kannst Du tun

  • Reha-Antrag stellen: Hier kannst Du online einen Antrag für Maßnahmen zur Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung stellen und hier findest Du gebündelte Infos zur Reha bei einer Krebserkrankung von der Rentenversicherung. Am besten, Du klärst vorab, ob sie der richtige Kostenträger für Deine Reha ist. Umfassende Informationen zur Rehabilitation nach Krebs findest Du hier.
  • Antrag auf Übergangsgeld stellen: Während Deiner Reha kannst Du Übergangsgeld in Anspruch nehmen. Die erforderlichen Formulare der Deutsche Rentenversicherung findest Du hier. Wende Dich bei Fragen direkt an die Deutsche Rentenversicherung.

Rehakliniken deutschlandweit suchen: Hier kannst Du eine geeignete Reha-Klinik finden.

Quellen

  • Rehabilitation nach Krebs: Was hilft beim Gesundwerden?, Krebsinformationsdienst, 05.12.2022, abgerufen am 03.04.2023 von www.krebsinformationsdienst.de
  • Deutsche Rentenversicherung. Reha-Antragstellung: Schritt für Schritt zur Rehabilitation, abgerufen am 03.04.2023 von www.deutsche-rentenversicherung.de
  • Finkenbusch, N. (Haufe.de, 2023). Reha Antrag: Krankenkasse kann dazu auffordern (Stand: 02.02.2023), abgerufen am 03.04.2023 von www.haufe.de
Auf dieser Seite: