Fachliche Prüfung: Jutta Reibl
Veröffentlicht am 19. August 2021
Nach dem Lesen des Artikels weißt Du:
- welche Rechte Du hast
- warum Du sie kennen solltest
- wie Du sie einfordern kannst
Als Patientin oder Patient hast Du das Recht, Deine Behandlung in jedem Stadium der Erkrankung selbst mitzugestalten. Diese Rechte gelten gegenüber allen Mitgliedern in Deinem Behandlungsteam, aber auch gegenüber Krankenkassen. Je mehr Du über Deine Rechte weißt, umso mehr kannst Du eine aktive Rolle in Deiner Behandlung übernehmen.
Deine Rechte: Hintergrundinformationen
Wenn Du Dich wegen einer Erkrankung zur Behandlung in eine Praxis oder in ein Krankenhaus begibst, ist die rechtliche Basis hierfür ein sogenannter Behandlungsvertrag. Diese Rechte gelten grundsätzlich für jedes Behandlungsverhältnis und in allen Phasen einer Krebserkrankung, also insbesondere bei den Behandlungen bei/in:
- Hausarzt
- Akutkrankenhaus
- Rehaklinik
- Hospiz
Außerdem hast Du auch Rechte gegenüber den Krankenkassen. Sobald Du eine Krankenversicherung hast, hast Du insbesondere einen Anspruch, dass die Krankenkassen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen übernimmt. Die Behandlung an sich muss dabei dem wissenschaftlichen Stand entsprechen und im Leistungskatalog der Krankenkasse erfasst sein.
Im Überblick: Das sind Deine Rechte
Deine Patientenrechte bedeuten eine ganze Reihe von ganz konkreten Dingen, die Du im Rahmen Deiner Behandlung einfordern kannst. Die Wichtigsten sind:
- Recht auf freie Arztwahl: Du hast das Recht, selbst eine Ärztin bzw. einen Arzt oder ein Krankenhaus zu wählen. Dies gilt bei gesetzlich Versicherten, jedoch nicht für Privatkliniken oder Privatärzte. Die Kosten für die Behandlung werden nur übernommen, wenn der Arzt bzw. die Klinik ermächtigt ist und eine Zulassung zur Behandlung gesetzlich Versicherter hat (die sogenannte Kassenzulassung).
- Recht auf Wissen und Nichtwissen: Du hast einen Anspruch darauf, frühzeitig, umfassend und verständlich von Deinem Behandlungsteam über die Therapie aufgeklärt zu werden. Du hast aber auch das Recht darauf, auf die Aufklärung bewusst zu verzichten. In diesem Fall ist jedoch zu bedenken, dass sich im Nachgang nicht auf eine fehlerhafte Aufklärung berufen werden kann, beispielsweise wenn sich Risiken verwirklichen.
- Recht auf Selbstbestimmung: Grundsätzlich darf keine Behandlung gegen Deinen Willen durchgeführt werden. Daher muss in jede Behandlung eingewilligt werden. Demgegenüber kann der Arzt aber nicht verpflichtet werden, eine bestimmte Behandlung vorzunehmen, die er aus medizinischer Sicht für nicht notwendig erachtet.
- Recht auf eine zweite fachliche Meinung: Du darfst Dir eine zweite Meinung von einem Facharzt einholen, um die Diagnose oder die vorgeschlagene Behandlung zu überprüfen. Ein gesetzlich geregelter Anspruch ist jedoch nur für bestimmte Indikationen vorgesehen (wie z.B. Hysterektomie). Die Indikationen für diesen Anspruch legt der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie fest. In allen Fällen, in denen kein gesetzlicher Anspruch auf ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren besteht, kann im Rahmen der freien Arztwahl eine zweite Meinung eingeholt werden. Zu beachten ist dabei, dass Vorbefunde etc. mitgenommen werden sollten, damit keine Doppeluntersuchungen durchgeführt werden.
- Recht auf Reha: Grundsätzlich hast Du als Patient unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen. Dazu musst Du rehabedürftig sein. Die Reha-Maßnahme muss also aus medizinischen Gründen erforderlich sein und vom Arzt verordnet werden. Wichtig ist, dass der Kostenträger die Maßnahme vorher genehmigt. Zusätzlich musst Du als Patient rehafähig sein. Dies bedeutet, dass sowohl körperlich als auch psychisch die Voraussetzungen gegeben sind, um die Reha vollständig durchzuführen.
- Recht auf Sozialleistungen: Durch Deine Krankheit können Dir Kosten entstehen, beziehungsweise Du verlierst ggf. (vorübergehend) die Einkünfte aus Deinem Beruf. Dann hast Du grundsätzlich Ansprüche auf Sozialleistungen, wie beispielsweise Krankengeld. Diese Leistungen sind aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt sein müssen.
- Möglichkeit der Vorsorge: Grundsätzlich kann jeder eine Patientenvollmacht sowie eine Patientenverfügung aufsetzen. In der Patientenvollmacht wird unter anderem festgelegt, wer in medizinische Behandlungen einwilligt, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Patientenverfügung legt dagegen fest, welche Behandlung durchgeführt werden soll oder nicht. Diese Dokumente sind rechtlich bindend. Sie müssen jedoch vorab erstellt werden. Es ist sinnvoll, sich zu diesem Thema fachkundig beraten zu lassen.
- Recht auf Palliativversorgung: Palliative Behandlungen legen den Fokus auf das Lindern von Leiden und den Erhalt der Lebensqualität und nicht auf eine reine Lebensverlängerung. Unheilbar Erkrankte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Palliativversorgung und einen Hospizplatz. Sofern eine palliativ-medizinische Behandlung nicht ambulant im Haushalt oder der Familie des Patienten erbracht werden kann, besteht ein Anspruch auf Zuschuss zur Versorgung in Hospizen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf individuelle Beratung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.
- Recht auf Einsicht in die Patientenakte: Der Arzt ist verpflichtet, eine manipulationssichere Patientenakte zu führen und für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Du hast das Recht, Einblick zu nehmen oder eine Kopie zu beantragen. Wenn Du Kopien Deiner Akte haben möchtest, können Dir dafür die Kopierkosten in Rechnung gestellt werden.
- Recht auf Aufklärung von Behandlungsfehlern: Wenn Du den Verdacht hast, dass Du durch einen Behandlungsfehler einen Schaden erlitten hast, hast Du ein Recht auf Aufklärung. Dein Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, Dich auf Nachfrage darüber zu informieren. Die gesetzliche Krankenkasse soll Dich ebenfalls unterstützen, wenn Du den Verdacht eines Behandlungsfehlers hast. So kann sie beispielsweise ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) erstellen lassen.
Zusammengefasst
Du hast Rechte gegenüber Ärzten, Psychologen, Heilpraktikern und Krankenkassen. Zu den wichtigsten Patientenrechten zählen:
- Selbstbestimmung, das heißt, eine Behandlung kann grundsätzlich durch Dich abgelehnt werden
- Anspruch auf Behandlung in allen Krankheitsstadien, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist
- Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, wenn die Voraussetzungen vorliegen
Noch Fragen? Hier findest Du weiterführende Informationen:
- Ausführliche Informationen zu Deinen Patientenrechten findest Du in der Broschüre der Bundesregierung „Informiert und selbstbestimmt – Ratgeber für Patientenrechte“
- Informiere Dich in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Patientenverfügung
Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland kannst Du Dich online, vor Ort, per Telefon oder via App beraten lassen
Quellen
- Ratgeber für Patientenrechte: Informiert und selbstbestimmt, Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 19.08.2021 von www.patientenbeauftragte.de
- Ratgeber für Patientenrechte, Deutsche Leberhilfe e.V., 2014, abgerufen am 19.08.2021 von www.leberhilfe.org
- Patientenrechte, Bundesgesundheitsministerium, 25.03.2021, abgerufen am 19.08.2021 von www.bundesgesundheitsministerium.de
- Patientenrechte im Klartext, Infoblatt, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 19.08.2021 von www.bundesgesundheitsministerium.de